bist so schwer krank, das reicht doch schon!!! Ich bin mir nicht sicher, doch ich kann mich erinnern, das es nicht zulässig ist, den wert vorhandener unabdingbarer Gegenstände und ein eigener Wohnungszugang ist eine unabdingbare Selbstverständlichkeit!!! - darf nicht einfach durch eine minderwertigere Qualität ersetzt werden. Leicht gesagt, geh jetzt, dich beschweren, verklag ihn usw. Schreie ihm das du damit nicht einverstanden bist. Und das du entsprechend Schritte einlegen wirst.
Es ist nicht deine Aufgabe, die Wohnung blickdicht zu halten, eine Wohnung ist ein privates Gebiet, zudem nicht jederman Zugang hat und auch nicht Einblick erlangen darf, es ist Störung der Privatsphäre so etwas überhaupt in Erwägung zu ziehen. Dafür zahlst du ja auch die miete, anderseits hast du die Möglichkeit die miete zu kürzen, oder einzubehalten bis ein tragbarer Zustand hergestellt ist. (das weiß ich ganz genau, das dies geht).
Bitte melde dich wieder!
Schrecklich,
Es ist nicht deine Aufgabe, die Wohnung blickdicht zu halten, eine Wohnung ist ein privates Gebiet, zudem nicht jederman Zugang hat und auch nicht Einblick erlangen darf, es ist Störung der Privatsphäre so etwas überhaupt in Erwägung zu ziehen. Dafür zahlst du ja auch die miete, anderseits hast du die Möglichkeit die miete zu kürzen, oder einzubehalten bis ein tragbarer Zustand hergestellt ist. (das weiß ich ganz genau, das dies geht).
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Danke!